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Die Einspeise­vergütung wurde durch den Staat im EEG geregelt und legt fest, wieviel der Windpark­betreiber aufgrund der Strom­lieferung von einem Energie­versorgungs­unternehmen bekommt.

Jede aus Windenergie produzierte kWh erhält diese im EEG festgelegte Einspeise­vergütung. Sie kann sich zusammensetzen aus Anfangsvergütung, Grundvergütung, dem System­dienstleistungs­bonus und dem Repower-Bonus und sind für Offshore- oder Onshore­anlagen unterschiedlich festgelegt.

Genaueres regelt der Paragraph 29 des EEG.

Einspeisevergütung bezeichnet im Kontext der Windkraft die gesetzlich geregelte Vergütung, die Betreiber von Windkraftanlagen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Stromnetz erhalten. Sie dient als Anreiz zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und wird über einen festgelegten Zeitraum gezahlt, meist unabhängig von den aktuellen Strompreisen an der Börse.

Allgemeine Beschreibung

Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Bestandteil der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und anderen Ländern. Sie wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die wirtschaftliche Attraktivität von Investitionen in Windkraftanlagen zu erhöhen. Der Mechanismus garantiert Betreibern von Anlagen feste Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) über einen bestimmten Zeitraum, typischerweise 20 Jahre.

Dieser Vergütungssatz orientiert sich an den Produktionskosten der Technologie und wird schrittweise abgesenkt, um den technologischen Fortschritt und die Kostensenkung zu berücksichtigen. Neue Anlagen erhalten daher in der Regel niedrigere Vergütungen als ältere.

Die Einspeisevergütung für Windkraftanlagen unterscheidet sich je nach Standort (Onshore oder Offshore), da Offshore-Windparks höhere Investitions- und Betriebskosten haben. Es existieren zudem Boni, wie der sogenannte "Systemdienstleistungsbonus", der zusätzliche Anreize für technische Optimierungen bietet.

Ein zentrales Ziel der Einspeisevergütung ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Im Laufe der Jahre wurde das System jedoch mehrfach reformiert, insbesondere durch die Einführung von Ausschreibungen, bei denen die Vergütungssätze durch Wettbewerb ermittelt werden.

Spezielle Aspekte

Ein wichtiger Aspekt der Einspeisevergütung ist ihre Bedeutung für kleine und mittelgroße Betreiber, die durch garantierte Einnahmen Planungssicherheit haben. Gleichzeitig hat die Reform des EEG hin zu einem Ausschreibungsmodell größere Betreiber und finanzkräftige Investoren begünstigt, da die Teilnahme an Ausschreibungen oft mit höheren Risiken verbunden ist.

Anwendungsbereiche

Bekannte Beispiele

  • Deutschland: Die Einspeisevergütung wurde 2000 mit dem EEG eingeführt und ist ein zentraler Treiber des Ausbaus erneuerbarer Energien.
  • Spanien: Ein Vorreiter bei der Förderung durch Einspeisevergütungen, was zum Boom der Windenergie in den 2000er Jahren führte.
  • Dänemark: Frühzeitig eingeführtes System zur Förderung von Windkraft, das heute als Modell für viele Länder gilt.

Risiken und Herausforderungen

  • Finanzielle Belastung: Hohe Kosten für die Verbraucher, da die Vergütungen über Umlagen finanziert werden.
  • Marktanpassung: Reformen hin zu Ausschreibungen haben die Vorhersehbarkeit und Stabilität für kleine Betreiber verringert.
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit: Unterschiedliche Fördermechanismen in verschiedenen Ländern erschweren die Vergleichbarkeit und können Verzerrungen im Wettbewerb verursachen.
  • Technologische Reife: Rückgang der Vergütungssätze kann Projekte in Regionen mit schwierigen Standortbedingungen unrentabel machen.

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Zusammenfassung

Die Einspeisevergütung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Windkraft und anderer erneuerbarer Energien. Sie bietet Betreibern von Windkraftanlagen finanzielle Sicherheit und trägt maßgeblich zum Ausbau nachhaltiger Energiequellen bei. Trotz ihrer Erfolge steht das System vor Herausforderungen wie der Anpassung an Marktbedingungen und der Kostenbelastung für Verbraucher.

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