Entscheidet sich ein Anlagenbetreiber für die Direktvermarktung, dann heißt das gleichzeitig, dass er nicht mehr an dem Modell der Einspeisevergütung teilnimmt. Diese Entscheidung kann er jedoch von Monat zu Monat neu treffen. Er bietet seinen Strom an der Strombörse an und erhält dort die aktuellen Preise.
Mit dem EEG 2012, das Anfang 2012 in Kraft getreten war, wurde Anlagenbetreibern die Möglichkeit angeboten, einen Teil oder auch den gesamten erzeugten Strom nicht per Einspeisevergütung "abzurechnen", sondern die Vermarktung selbst zu übernehmen. Durch die Marktprämie wird der Unterschied zwischen den (niedrigen) Börsenpreisen und der (höheren) Einspeisevergütung ausgeglichen.
Im Januar 2012 wurden 12062 Megawatt Leistung Onshore-Windkraft zur Direktvermarktung bei den Netzbetreibern angemeldet. (Quelle: neue energie 04/2012)
Seit dem 1. Januar 2016 sind Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37).