Entscheidet sich ein Anlagen­betreiber für die Direktvermarktung, dann heißt das gleichzeitig, dass er nicht mehr an dem Modell der Einspeise­vergütung teilnimmt. Diese Entscheidung kann er jedoch von Monat zu Monat neu treffen. Er bietet seinen Strom an der Strom­börse an und erhält dort die aktuellen Preise.


Mit dem EEG 2012, das Anfang 2012 in Kraft getreten war, wurde Anlagen­betreibern die Möglichkeit angeboten, einen Teil oder auch den gesamten erzeugten Strom nicht per Einspeise­vergütung "abzurechnen", sondern die Vermarktung selbst zu übernehmen. Durch die Markt­prämie wird der Unterschied zwischen den (niedrigen) Börsenpreisen und der (höheren) Einspeise­vergütung ausgeglichen.


Im Januar 2012 wurden 12062 Megawatt Leistung OnshoreWindkraft zur Direkt­vermarktung bei den Netz­betreibern angemeldet. (Quelle: neue energie 04/2012)

Seit dem 1. Januar 2016 sind Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37).



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