Die EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den Kosten, die bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, und den Erlösen, die mit dem so erzeugten Strom erzielt werden. Diese Differenz wird auf die Stromendverbraucher umgelegt.
Seit dem Jahr 2010 müssen die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Strom an der Börse vermarkten und erhalten von den Versorgungsunternehmen eine Umlage gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung.
Die Höhe der EEG-Umlage pro Kilowattstunde wird von den Übertragungsnetzbetreiber jeweils im Oktober für das Folgejahr im Internet bekanntgegeben. Zugrunde gelegt werden dabei die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das folgende Kalenderjahr sowie die Differenz zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Festlegung der EEG-Umlage. Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus den Erlösen der Stromvermarktung. Zu den Ausgaben zählen insbesondere die Zahlungen für Einspeisevergütungen und Marktprämien sowie Kosten der Vermarktung und eine Liquiditätsreserve.
Bei der Berechnung der Umlage pro Kilowattstunde gibt es zahlreiche Ausnahmen und Vergünstigungen, insbesondere die "Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen". Als Folge müssen private Haushalte und andere nichtprivilegierte Verbraucher einen erhöhten Teil der gesamten EEG-Umlage tragen. Private Haushalte müssen darüber hinaus auf die EEG-Umlage auch Mehrwertsteuer entrichten.
Lag die EEG-Umlage 2010 noch bei 2,05 Cent, betrug sie 2016 bereits 6,35 Cent/kWh.