Der Bauvorbescheid, auch Bauvoranfrage genannt, ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung. Die Baugenehmigungsbehörde zeigt hiermit dem Bauwilligen, strittige Fragen verbindlich abzuklären. So können kostenaufwendige Planungen vermieden werden. Für die Prüfung des Baus von Windkraftanlagen im Außenbereich, wird die Voraussetzungen von §35 BauGB geprüft. Insbesondere Absatz 3 von §35 BauGB, ob öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen, werden geprüft. Die öffentlichen Belange sind in solchen Fällen:  Zersiedlung der Landschaft, Wasserhaushalt und der Natur- und Landschaftsschutz. Geprüft wird auch, ob eine ausreichende Erschließung, so z.B die Zufahrt zu den Anlagenpositionen gegeben ist.



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