Der Außenbereich ist ein Bereich des Gemeindegebietes, der nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Im Baugesetzbuch werden für den Innenbereich (§34) und Außenbereich (§35) unterschiedliche Anforderungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens gestellt. Die Nutzung der Windenergie gehören zu den privilegierten Vorhaben, die dem Außenbereich vorbehalten sind



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