Eine Baugenehmigungsbehörde hat eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die gesetzlichen dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Gesetzgeber erteilt in den BauO des jeweiligen Bundeslandes und durch das Baugesetzbuch (BauGB) Vorschriften. Eine Baugenehmigung erteilt dem Bauherren Bestandsschutz, falls sich die Rechtslage ändern sollte. Je nach Größe und Lage des Bauvorhabens ergeben sich verschiedene Verfahren für die Baugenehmigung. Einzelanlagen gelten als Sonderbauten, da sie 25 m Höhe meist überschreiten. Bei Windparks ab drei Windkraftanlagen wird das Recht des Bundesimmissionsschutzgesetzes angewandt. Der Verfasser des Antrages ist aufgrund der Zeichnungspflicht in der Regel ein Ingenieur oder Architekt mit entsprechender Berufserfahrung oder er muss in der Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sein. Für die Genehmigung von Windkraftanlagen sind deren Geräuschimmissionen maßgebend. Hierfür sind verschiedene VDI Richtlinien maßgeblich z.B. die TA Lärm oder die VDI 2714 (Schallausbreitung im Freien).
Siehe auch im Bereich Architektur:
https://www.architektur-lexikon.de/cms/lexikon/35-lexikon-b/215-baugenehmigung.html