UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.

Der Begriff Bauvorhaben wird in §29 des BauGB zum Ausgangspunkt der Regelungen über planungsrechtliche Zulässigkeit des baulichen Vorhabens gemacht. Demnach ist von einem Bauvorhaben auszugehen, wenn nach §1 Absatz 5 und 6 des BauGB genannter Belang (Umwelt- Natur oder- Umweltschutz) berührt werden und ein Bedürfnis nach verbindlicher Bauleitplanung hervorruft.



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