Ist eine Erschließung für ein Grundstück für den Bau von Windkraftanlagen gegeben, so ist der Anschluss an eine Straße (z.B. Stichweg mit 3 m Breite reicht aus) sicher gestellt. Bei anderen Bauprojekten muss bei einer Erschließung auch Wasser- und Stromversorgung sowie eine Abwasserentsorgung vorhanden sein.