Das EEG beinhaltet eine Mindestvergütung für elektrischen Strom aus regenerativen Energiequellen. Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren zu zahlen zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Für die während des Vergütungszeitraums zu zahlenden Mindestvergütungen sind die im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage geltenden Mindestvergütungssätze maßgeblich. Die Mindestvergütungssätze unterliegen der Degression.
In den ersten 5 Betriebsjahren wird eine erhöhte Anfangsvergütung gezahlt. Diese Zeit wird verlängert, wenn die Anlage weniger als 150 % vom Referenzertrag erzielt hat.