Die Mindestvergütung wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um einen festen Prozentsatz abgesenkt. Diese Degression liegt zurzeit bei 2,0 %. Die Degression für Windenergieanlagen begann für WKA an Land am 1. Januar 2005 und für Offshore-Anlagen am 1. Januar 2008.
Degression
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