Die Inbetriebnahme ist nach § 3 Nr.5 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Produktion, Fertigung oder Fabrikation. Es ist ein Prozess, bei dem unter Steuerung vom Menschen oder Computern, mittels Maschinen aus Materialien ein . . ." rev="av:20240117095224" rel="noopener">Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft.