Verschiedene Leistungskennlinien sind nicht unbedingt kompatibel, so dass Leistungs­kennlinien­korrekturen vorgenommen werden sollten. Es gibt in der Branche keine einheitlichen Korrekturen, so dass jeder Anwender die Realitätsnähe der Leistungs­kennlinien oder die Vergleichbarkeit selbst einschätzen muss.

Bei einigen Wind­gutachtern wird einfach der berechnete Jahres­energieertrag pauschal um eine Prozentzahl erhöht bzw. verringert.

Ein Windgutachter sollte sich möglichst auf ein Referenzniveau festlegen. Das bedeutet, dass alle vom Gutachter verwendeten Leistungs­kennlinien sich auf ein Anemometertyp beziehen sollten. Gerade für ältere Anlagen, die bereits vor mehr Jahren mit anderen Anemometertypen (Thies) vermessen wurden, sollten Korrekturen angesetzt werden. Diese Korrektur kann sich aber auch auf das Betriebsverhalten des Anlagentyps beziehen.

Praktisch kann diese Korrektur folgendermaßen bestimmt werden: An einem Standort, an dem Windkraftanlagen verschiedener Typen betrieben werden und mit gleichen Wind­verhältnissen an den einzelnen Anlagen­positionen, können durch Vergleiche zwischen Berechnungen und den tatsächlichen Energieerträgen Leistungskennlinien­korrekturen festgelegt werden, bis die Jahres­energieerträge für alle Anlagen gleichzeitig reproduziert werden können.

Die Norm zur Vermessung einer Leistungskennlinie heißt: DIN EN 61400-12



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