Verschiedene Leistungskennlinien sind nicht unbedingt kompatibel, so dass Leistungskennlinienkorrekturen vorgenommen werden sollten. Es gibt in der Branche keine einheitlichen Korrekturen, so dass jeder Anwender die Realitätsnähe der Leistungskennlinien oder die Vergleichbarkeit selbst einschätzen muss.
Bei einigen Windgutachtern wird einfach der berechnete Jahresenergieertrag pauschal um eine Prozentzahl erhöht bzw. verringert.
Ein Windgutachter sollte sich möglichst auf ein Referenzniveau festlegen. Das bedeutet, dass alle vom Gutachter verwendeten Leistungskennlinien sich auf ein Anemometertyp beziehen sollten. Gerade für ältere Anlagen, die bereits vor mehr Jahren mit anderen Anemometertypen (Thies) vermessen wurden, sollten Korrekturen angesetzt werden. Diese Korrektur kann sich aber auch auf das Betriebsverhalten des Anlagentyps beziehen.
Praktisch kann diese Korrektur folgendermaßen bestimmt werden: An einem Standort, an dem Windkraftanlagen verschiedener Typen betrieben werden und mit gleichen Windverhältnissen an den einzelnen Anlagenpositionen, können durch Vergleiche zwischen Berechnungen und den tatsächlichen Energieerträgen Leistungskennlinienkorrekturen festgelegt werden, bis die Jahresenergieerträge für alle Anlagen gleichzeitig reproduziert werden können.
Die Norm zur Vermessung einer Leistungskennlinie heißt: DIN EN 61400-12