Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nach dem BauGB eine Rechtsverordnung, die Art und Maß einer baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen regelt. Für Windparks erfolgt eine Ausweisung als Sonderbaufläche bzw. den Sondergebieten (in Planunterlagen als SO bezeichnet). Wenn der Bau von Windkraftanlagen noch nicht im Bebauungsplan festgelegt ist, kommt noch eine Zulässigkeit über §14 der BauNVO in Frage. Danach sind auch untergeordnete Nebenanlagen zulässig, soweit sie dem Nutzungszweck des Baugebietes nicht widersprechen.