- Verlustfaktoren sind nach dem EEG 2016 Strommindererträge aufgrund von
- Abschattungseffekten,
- fehlender technischer Verfügbarkeit der Anlage,
- elektrischen Effizienzverlusten innerhalb des Windparks,
- Einspeisereduzierungen bei Starkwind oder
- genehmigungsrechtlichen Auflagen, zum Beispiel zu Geräuschemissionen, Schattenwurf, Naturschutz oder zum Schutz des Flugbetriebs einschließlich Radar.