Als Schattenwurf wird der Schatten der rotierenden Rotorblätter einer Windkraftanlage bezeichnet. Im Winter oder abends reicht der Schatten weiter als bei hoch stehender Sonne.


Dieser Schattenwurf kann besonders störend sein, wenn er regelmäßig in einem Haus oder im Garten wahrgenommen wird. Daher wurde gesetzlich festgelegt, dass die zulässige auftretende Dauer mit Schattenwurf  maximal 30 Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag betragen darf. Dies kann für jeden Immissionspunkt berechnet werden und wird im Schattengutachten niedergeschrieben.



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