Im Rahmen der Erstellung von heutigen Windgutachten wird ein Abgleich durchgeführt. Dabei werden die Ergebnisse der Modellrechnungen für die verschiedenen Vergleichsstandorten bzw. Vergleichsanlagen mit den realen Betriebsergebnissen verglichen.
Die Wahl der Wetterstation, die Eingabeparameter und das Berechnungsverfahren werden also durch Abgleich mit den erzielten Energieerträgen in der näheren und weiteren Umgebung existierender Windkraftanlagen und / oder Windmessdaten auf Plausibilität geprüft.
Meist können die im Vorfeld festgelegten Jahresenergieerträge der Vergleichsanlagen nicht aus Anhieb mit dem Modell reproduziert werden. Bei einem Abgleich wird der geplante Standort mit den Vergleichsstandorten verglichen und eingeordnet. Dabei sollte der vor Ort gewonnene Eindruck, Geländedarstellungen, die Geländeform und geodätische Höhe, der Rauigkeitseinfluss, großräumige Gegebenheiten und die Erfahrung mit dem verwendeten Strömungsmodell berücksichtigt werden. Auf dieser Basis wird dann von dem Windgutachter eine Berechnungsmethode festgelegt.
Noch in den 90er Jahren wurden für Windgutachten keine Plausibilitätsprüfung oder ein Abgleich erstellt, sondern es wurden die Windverhältnisse einer Wetterstation anhand des Strömungsmodells auf den geplanten Standort übertragen.
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