Eine wiederkehrende Prüfung einer Windkraftanlage durch einen Sachverständigen ist für Betreiber nach Auflagen von Ordnungs- und Baubehörden verpflichtend. Alle zwei bis vier Jahre wird die Anlagensicherheit zum Schutz von Passanten, Straßenverkehr oder benachbarten Bauwerken überprüft. Inspiziert werden Standsicherheit des Turmes oder der Zustand der Rotorblätter, um abfliegende Teile zu vermeiden.



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