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- Vergleichsanlagen:

Vergleichsanlagen sind vorhandene Windkraftanlagen, deren Betriebsergebnisse für die Energieertragsbestimmung an ihren Standorten und über Modellrechnungen und einem Abgleich auch für den geplanten Standort genutzt wird.

Unter folgenden Kriterien wird eine bestehende Anlage zur Vergleichsanlage:

  • die Daten müssen dem Gutachter zugänglich sein, z.B. über die IWET oder dem Betreiber oder Hersteller,
  • die Lage der Vergleichsanlage muss repräsentativ sein, d.h. die Anlage steht nicht zu weit entfernt und sie ist mit dem geplanten Standort vergleichbar,
  • die Nabenhöhe der Vergleichsanlage ist nicht zu niedrig (mindestens 2/3 der geplanten Nabenhöhe ist wünschenswert)
  • die Leistungskennlinie oder das Betriebsverhalten der Vergleichsanlage kann vom Gutachter eingeschätzt werden.


Vergleichsanlagen können einer Leistungsreduktion unterliegen, ohne dass dies dem Windgutachter bekannt wäre oder beim Abgleich auffallen würde. In diesem Fall werden die Windverhältnisse am Standort der Vergleichsanlagen unterschätzt. 



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