Bei der Leistungsreduktion wird aus Gründen des Immissionsschutzes, Vogelschutzes, Netzbeschränkungen oder aus anlagenspezifischen Gründen wie Begrenzung der mechanischen Belastung die Leistung einer Wind kraftanlage zeitweise reduziert. Häufig wird eine solche Leistungsbeschränkung schon im Rahmen des Wind- und Ertragsgutachtens berücksichtigt und der Ertragsverlust berechnet.