Vermiedene Netznutzungsentgelte heißt abgekürzt vNNE. Der Übertragungsnetzbetreiber muss diese Kosten dem Netzbetreiber erstatten. Wird eine Windkraftanlage wegen Einspeisemanagement vom Netz genommen, muss der Netzbetreiber mittels der Leistung und der Leistungskennlinie die in diesem Zeitraum in etwa produzierten kWh dem Betreiber nach dem EEG vergüten. Diese Kosten reicht der Netzbetreiber an den Übertragungsnetzbetreiber weiter, da das Netz nicht genutzt werden konnte. Siehe auch Netzentgelte.