Vermiedene Netznutzungsentgelte heißt abgekürzt vNNE. Der Über­tragungs­netz­betreiber muss diese Kosten dem Netz­betreiber erstatten. Wird eine Wind­kraft­anlage wegen Einspeise­management vom Netz genommen, muss der Netz­betreiber mittels der Leistung und der Leistungs­kennlinie die in diesem Zeitraum in etwa produzierten kWh dem Betreiber nach dem EEG vergüten. Diese Kosten reicht der Netz­betreiber an den Übertragungs­netzbetreiber weiter, da das Netz nicht genutzt werden konnte. Siehe auch Netzentgelte.



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