vNNE ist die Abkürzung für vermiedene Netznutzungsentgelte. VNNE resultieren aus der durch EEG-vergütete Einspeisung vermiedenen gewälzten Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene und sind stets als positive Werte in Euro anzugeben. Gemäß § 35 Abs. 2 EEG muss der Netzbetreiber, der Strom von dezentralen EEG-vergüteten Windkraftanlagen abgenommen hat, diese vermiedenen Netzentgelte bei der Vergütung, die ihm der vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber zahlen muss, in Abzug bringen. Zur Berechnung ist sich an die Vorgaben des § 18 StromNEV zu halten.