Die Installation eines Sonartransponders zur akustischen Warnung von U-Booten ist häufig eine Auflage bei der Genehmigung von Offshore-Windenergieanlagen und Messmasten . Die Anforderungen an eine derartige Kenntlichmachung wurden von der Bundesmarine in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt der Bundeswehr für Wasserschall und Geophysik (FWG) festgelegt.



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