Unter Stromhandel wird der Handel von Strom entweder auf organisierten Märkten verstanden, oder dem OTC-Handel direkt zwischen den Vertragsparteien. Dabei verpflichten sich in der Regel Stromerzeuger gegen eine Zahlung zur Produktion einer festgelegten Strommenge zu einem bestimmten Erfüllungstermin. Die Kunden der Stromerzeuger können dabei Direktabnehmer, wie z.B. große Industriebetriebe sein, Zwischenhändler oder die Stromversorger, die den Strom letztlich an die Endverbraucher liefern.
Wenn die im Stromhandel vereinbarten Erzeugungspläne nicht mit dem Stromnetz sicher umsetzbar sind - also wenn Engpässe oder Netzüberlastungen drohen - kommt es zum sogenannten Redispatch, bei dem einzelne Kraftwerke entgegen der vorher vertraglich vereinbarten Fahrpläne herunter- oder gegebenenfalls angefahren werden. Dies entscheiden die Netzbetreiber. Die Aufsicht darüber führt die Bundesnetzagentur.
Im deutschen Strommarkt erfolgt ein großer Teil der mit physischer Erfüllung verbundenen Geschäfte im OTC-Verfahren im Voraus, Börsenmärkte wie die europäische Strombörse EPEX gewinnen aber insbesondere bei den finanziellen Produkten vom Handelsvolumen her an Bedeutung. Der Stromhandel an der Börse lässt sich weiterhin in den Spot- beziehungsweise Day-Ahead-Handel, den untertägigen Handel (Intraday) und den Terminhandel unterscheiden.