Die Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) ist ein Teil des Energiewirtschafts-gesetzes (§17 Abs.1) und gibt vor, dass Netzbetreiber die Menge der eingespeisten Energie veröffentlichen müssen.
Die Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) ist ein Teil des Energiewirtschafts-gesetzes (§17 Abs.1) und gibt vor, dass Netzbetreiber die Menge der eingespeisten Energie veröffentlichen müssen.