Eine Muss-Regelung ist nach TR6 vom Gutachter ohne Ermessungsspielraum einzuhalten. Nichteinhaltung stellt eine Abweichung zur TR6 dar und muss in dem entsprechenden Kapitel als Abweichung aufgeführt werden.
Eine Muss-Regelung ist nach TR6 vom Gutachter ohne Ermessungsspielraum einzuhalten. Nichteinhaltung stellt eine Abweichung zur TR6 dar und muss in dem entsprechenden Kapitel als Abweichung aufgeführt werden.