Genussrechte sind eine Mischform von Darlehen und Eigenkapital. Die Gestaltung von Genussrechten ist gesetzlich kaum geregelt und somit dem Anbieter überlassen. Der Käufer von Genussrechten wird jedoch nicht wie bei der Beteiligung einer Kommanditgesellschaft Mitunternehmer und hat daher kein Mitspracherecht. Die Auszahlung der Zinsen hängt von der Gewinnentwicklung der Gesellschaft ab.