Die Bewegungsdaten sind die eingespeisten EEG-Mengen einer Windkraftanlage sowie die hierzu korrespondierenden Vergütungen nach §§ 23 bis 33 EEG. Gemäß § 52 Abs. 2 EEG werden Netzbetreiber verpflichtet, Anlagenstammdaten und Bewegungsdaten für jedes Kalenderjahr im Internet zu veröffentlichen. Leider werden sie meist erst sehr spät im Jahr (z.B. September) für das vorherige Jahr veröffentlicht.