Als Betriebsergebnisse werden die Energieerträge, also die produzierten Strommenge in kWh, von Windkraftanlagen bezeichnet. Am häufigsten werden Monatserträge herangezogen, aber je nach Aufgabenstellung sind auch Tageserträge von Interesse. Die Energieversorger sind verpflichtet Jahresenergieerträge zu veröffentlichen. Mit Jahreserträgen kann erst nach mehreren Jahren ein abgesicherter Langfristertrag bestimmt werden.