Für den Betrieb von Windkraftanlagen werden technische Betriebsführungsverträge und kaufmännische Betriebsführungsverträge abgeschlossen. Je nach Anbieter sind die Aufgaben unterschiedlich.
Bei der kaufmännischen Betriebsführung wird die Betriebsgesellschaft verwaltet, die Einnahmen aus der Stromproduktion werden berechnet und die jährliche Ausschüttung an die Kommanditisten wird von ihr verteilt.
Bei der technischen Betriebsführung geht es im Wesentlichen um die Instandhaltung und regelmäßigen Wartung der Windenergieanlagen. Per computergestützter Fernüberwachung kann der Zustand der Anlagen (Condition-Monitoring) abgefragt werden. Störungen werden automatisch von der Windkraftanlage gemeldet und können so bei einer guten Rufbereitschaft des Anbieters schnell behoben werden.