Ein Werkvertrag regelt die Vereinbarung zur Produktion, Fertigung oder Fabrikation. Es ist ein Prozess, bei dem unter Steuerung vom Menschen oder Computern, mittels Maschinen aus Materialien ein . . ." rev="av:20240117095224" rel="noopener">Herstellung eines Werkes. Dies kann der Aufbau einzelner Teile der WEA, Leitungsverbindungen usw. sein. Werkverträge werden zum Beispiel zwischen dem Bauunternehmer und dem WEA-Betreiber geschlossen.


Eine Abnahme kann verweigert werden, wenn wesentliche Mängel am Werk vorliegen. Wird ein mangelhaftes Werk abgenommen, stehen Gewährleistungsansprüche zu, wenn sich die Rechte wegen des Mangels vorbehält.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Schadenersatz usw. verjähren nach 2 Jahren, bei Bauwerken nach 5 Jahren nach Abnahme.


Mehr Details können im BGB §631 bis 650 nachgelesen werden.



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