Bei der Transformation auf andere Spannungsebenen sowie beim Transport zum Übergabepunkt /Einspeisepunkt, der je nach Fall wenige Meter bis einige Kilometer von der Windkraftanlage entfernt sein kann, entstehen elektrische Verluste, die sogenannten Übertragungsverluste. Diese Energie wird zwar von der Windkraftanlage geliefert, aber nicht vergütet. Diese sind berechenbar, was aber im Rahmen des Wind- und Ertragsgutachtens in der Regel nicht getan wird. Für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen müssen sie von den im Wind- und Ertragsgutachten angegebenen Energieerträgen als Verluste subtrahiert werden.
Übertragungsverluste werden auch als Leitungsverluste bezeichnet.