Bei der Transformation auf andere Spannungs­ebenen sowie beim Transport zum Übergabepunkt /Einspeisepunkt, der je nach Fall wenige Meter bis einige Kilometer von der Windkraftanlage entfernt sein kann, entstehen elektrische Verluste, die sogenannten Übertragungs­verluste. Diese Energie wird zwar von der Windkraftanlage geliefert, aber nicht vergütet. Diese sind berechenbar, was aber im Rahmen des Wind- und Ertrags­gutachtens in der Regel nicht getan wird. Für Wirtschaftlichkeits­betrachtungen müssen sie von den im Wind- und Ertragsgutachten angegebenen Energieerträgen als Verluste subtrahiert werden.

Übertragungsverluste werden auch als Leitungsverluste bezeichnet.



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