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Geräuschimmissionen sind Tonzuschläge zum äquivalenten Dauerschalldruckpegel vorgesehen, um der erhöhten Störwirkung tonhaltiger Geräusche Rechnung zu tragen. Einzelne Töne entstehen meistens durch Maschinengeräusche. Der Einzelton bei einer Frequenz von 203 Hz kann z.B. durch die Zahneingrifffrequenz einer Getriebestufe, hervorgerufen werden.

Da Bemessungen von Tonzuschlägen nach dem Höreindruck zu Unsicherheiten bei der Beurteilung führen können, wurde eine Objektivierung der Tonhaltigkeit, die DIN 45681, eingeführt.


WEA emittieren nichtstationäre Geräusche, bei denen die Tonfrequenz schwanken kann. Daher sind zwölf aufeinander folgende Kurzzeitspektren von 10 s Mittelungszeit zu erfassen. Eines dieser Spektren könnte wie folgt aussehen (eigene Anfertigung nach [DIN 45681]):



Abbildung: Schmalband-Kurzzeitspektrum einer WEA, Δf als Frequenzgruppenbreite

Aus diesem Schmalbandkurzspektrum kann die Tonfrequenz fT, die Frequenz der Spektrallinie mit der stärksten Amplitude, bei 300 Hz. abgelesen werden.

Nach der Empfehlung des Arbeitskreises "WEA-Geräusche" bezieht sich der ermittelte Tonzuschlag auf den Nahbereich der WEA und sollte daher die Bezeichnung KTN erhalten, da dieser für weiter entfernte Immissionsorte nicht unmittelbar übertragbar ist. Bei größeren Entfernungen ist eine Abschwächung zu erwarten. Für das Erstellen einer Schallimmissionsprognose bei Abständen von mindestens 300 m sind folgende Tonzuschläge für die Prognose anzusetzen:

Tabelle: Tonzuschläge für den Nah- und Fernbereich

Der Tonzuschlag wird auf den Summenpegel des zu beurteilenden Geräusches vergeben [DIN 45681].



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