UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.

Der Pachtvertrag (§§ 581 bis 597 BGB) ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Pächter (Projektierer von WEA) und den Landwirten. Pachtverträge dienen zur Absicherung des gesamten Windenergievorhaben- vom Standort über die Zuwegung und die Kabelrechte bis zur Abstands- und Rotorüberflugfläche. Dies geschieht durch Eintragung einer Baulast oder einer Dienstbarkeit.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de