Der Pachtvertrag (§§ 581 bis 597 BGB) ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Pächter (Projektierer von WEA) und den Landwirten. Pachtverträge dienen zur Absicherung des gesamten Windenergievorhaben- vom Standort über die Zuwegung und die Kabelrechte bis zur Abstands- und Rotorüberflugfläche. Dies geschieht durch Eintragung einer Baulast oder einer Dienstbarkeit.