Die Netzreserve wurde durch die Reservekraftwerksverordnung (gemäß Artikel 6 des Strommarktgesetzes neuerdings "Netzreserveverordnung") eingeführt, die bereits am 6. Juli 2013 in Kraft getreten ist.


Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig den Bedarf an Kraftwerksleistung in der Netzreserve. In ihr werden, hauptsächlich in Bayern und Baden-Württemberg, flexible Kraftwerksleistungen vorgehalten, die bei Netzengpässen, Spannungsverlusten oder nach einem Blackout einspringen können.



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