Eine Kleinwindkraftanlage oder auch Kleinwindanlage hat eine maximale Leistung von 5 bis 20 kW. Der BWE definiert Kleinwindanlagen bis 100 kW. Nach DIN En 61400-2:2007 gelten als kleine Windenergieanlagen alle, deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 200 m2 ist.
Diese Miniwindturbinen haben bisher aus folgenden Gründen noch nicht großen Erfolg:
- Der Schallpegel ist bei vielen realtiv hoch (50-60 dB(A))
- Sie wurden im EEG nicht gesondert berücksichtigt
- Sie benötigen teure Elektronik für die Netzeinspeisung (aufgrund der Schwankungen in der Spannung durch böigen Wind)
- Sie werden oft abgeschattet, da die Masthöhen häufig nur 6- 12 m betragen