Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Der Höchstwert für den Gebotstermin am 1. August 2017 beträgt 7,00 Cent pro Kilowattstunde (gemäß § 36b Abs. 1 EEG).