UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.
GZ - Gesetzliche Zeit
- GZ - Gesetzliche Zeit:
Die gesetzliche Zeit (GZ) soll im amtlichen und geschäftlichen Verkehr laut dem Zeitgesetz von 1978 verwendet werden. Die Bezeichnung GZ bei Zeitangaben bedeutet daher im Sommer MESZ und im Winter MEZ.