Die Clearingstelle wurde vom Bundesumweltministerium eingerichtet, um Streitigkeiten bei der Anwendbarkeit vom EEG zu klären. (EEG: §10 Absatz 3). Absatz 1 des Gesetzes beschreibt, dass hauptsächlich Probleme beim Netzanschluss durch die Clearingstelle gelöst werden sollen. Dabei wirkt die Clearingstelle nur vermittelnd zwischen Netzbetreibern und den WEA- Betreibern, aber es werden keine verbindlichen Entscheidungen getroffen.