In Windkraftanlagen werden verschiedenen Maßnahmen für den Brandschutz eingesetzt:

  • Ölaufsaugende Werkstoffe dürfen im Maschinenhaus oder im Turm nicht verwendet werden, wenn Lecköl zu öldurchtränktem Werkstoff führen könnte.
  • Fluchtwege, einschließlich der Steigeinrichtungen, müssen im Brandfall mindestens 30 Minuten ihre Funktionsfähigkeit aufrechterhalten
  • Wenn Feuerlöscher installiert werden, um vor Ort ein beginnendes Feuer löschen zu können, müssen sie mindestens eine Kapazität haben, die einem Kohlendioxid- Feuerlöscher von 2 kg Inhalt entspricht.
  • Brandmeldesysteme mit Notabschaltungen für Anlagen bis etwa 2 MW, bei größerer Leistung wird außerdem eine Löschanlagen notwendig




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