In Windkraftanlagen werden verschiedenen Maßnahmen für den Brandschutz eingesetzt:
- Ölaufsaugende Werkstoffe dürfen im Maschinenhaus oder im Turm nicht verwendet werden, wenn Lecköl zu öldurchtränktem Werkstoff führen könnte.
- Fluchtwege, einschließlich der Steigeinrichtungen, müssen im Brandfall mindestens 30 Minuten ihre Funktionsfähigkeit aufrechterhalten
- Wenn Feuerlöscher installiert werden, um vor Ort ein beginnendes Feuer löschen zu können, müssen sie mindestens eine Kapazität haben, die einem Kohlendioxid- Feuerlöscher von 2 kg Inhalt entspricht.
- Brandmeldesysteme mit Notabschaltungen für Anlagen bis etwa 2 MW, bei größerer Leistung wird außerdem eine Löschanlagen notwendig