Mit Eintritt der Bestandskraft kann der Bauherr sicher sein, dass seine Genehmigung weder durch Klage noch durch Widerspruch gekippt werden kann. Ein Verwaltungsakt (VA) wie es die Genehmigung von Windkraftanlagen ist, ist kaum mehr angreifbar. Nur unter speziellen, meist entschädigungspflichtigen Voraussetzungen kann eine Genehmigung wieder entzogen werden.