Als Abschalthysterese bezeichnet man die Verzögerung, dass eine Windkraftanlage nach Überschreiten bzw. Unterschreiten der Abschaltwindgeschwindigkeit nicht sofort wieder dem Verlauf der Leistungskennlinie nachkommt.

Windkraftanlagen stellen den Produktionsbetrieb ein, wenn der Wind die bei der Auslegung festgelegte Abschaltwindgeschwindigkeit übersteigt. Sie nehmen den Produktionsbetrieb aber erst nach Unterschreiten niedriger Windgeschwindigkeiten wieder auf (bei einer Sturmabschaltung). Das bedeutet, dass Windenergieanlagen auch unterhalb der Abschaltwindgeschwindigkeit zeitweise nicht in Betrieb sind. Die Abschalthysterese kann auch bei Überschreitung der Abschaltwindgeschwindigkeit auftreten (Fledermausschutz). Eine Leistungskennlinie gilt aber für den permanenten Betrieb bis zur Abschaltwindgeschwindigkeit.



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