In einer Ausschlussfläche bzw. einem Ausschlussgebiet ist der Bau von Windkraftanlagen in der Regel unzulässig. Eine Gemeinde ermittelt durch eine Ausschlussplanung Flächen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen ungeeignet sind. In sogenannten Pufferzonen bzw. Abstandsflächen z.B. zu Einzelhäusern werden Mindestabstände in einem Kriterienkatalog festgelegt.



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