In einem Ausschreibungsverfahren wird der Vergütungssatz für eine kWh auf Basis von Geboten bestimmt. Ein Gebotswert wird bei der Bundesnetz­agentur für ein genehmigtes Projekt abgegeben. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht wird.



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