SeeAnIV steht für Seeanlagenverordnung. Das BSH genehmigt in Nord- und Ostsee nach der SeeAnIV die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung von Anlagen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland, die der Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind oder anderen wirtschaftlichen Zwecken dienen.