Der Regionalplan oder auch regionaler Raumordnungsplan ist das Ergebnis der regionalen Planung. Nach dem Raumordnungsgesetz (§9 ROG) sind die Länder verpflichtet, Regionalpläne aufzustellen, wenn das Gebiet die Verflechtungsbereiche mehrerer Orte umfasst. Außerhalb von ausgewiesen Flächen zur Windenergienutzung können keine Windparks errichtet werden.
In Hamburg, Berlin, Bremen und auch das Saarland existieren keine Regionalpläne.