Im EEG in der Anlage 5 wird der Referenzstandort eingeführt und die FGWRichtlinie TR5 befasst sich weiter mit dieser Thematik. Der Referenzstandort ist definiert als ein Standort mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 m/s in einer Höhe von 30 m über Grund, einem logarithmischen Höhenprofil und einer Rauigkeitslänge von 0,1 m bei einer Rayleigh-Verteilung.



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