Die Landesplanungsbehörden führen Raumordnungsverfahren (ROV) durch, in denen raumbedeutsame Vorhaben von überörtlicher Bedeutung untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt werden. In einem Raumordnungsverfahren werden die Auswirkungen der Vorhaben auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie kultur- und sonstige Sachgüter ermittelt, beschrieben und bewertet.