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Artenschutz bezieht sich im Windkraft-Kontext auf Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Windkraftanlagen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Installation und der Betrieb von Windrädern keine signifikanten negativen Auswirkungen auf geschützte Arten und deren Lebensräume haben.

Allgemeine Beschreibung

Der Artenschutz spielt eine entscheidende Rolle in der Windkraftplanung, insbesondere in Regionen, die wichtige Lebensräume für geschützte Tierarten darstellen. Windkraftanlagen können durch den Bau und Betrieb eine Reihe von Umweltauswirkungen haben, darunter das Risiko von Kollisionen für Vögel und Fledermäuse, den Verlust oder die Fragmentierung von Lebensräumen sowie Lärmbelästigung und andere Störungen.

Um den Artenschutz zu gewährleisten, werden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu bewerten. Zu den Maßnahmen zum Schutz der Arten können gehören:

  • Standortwahl: Auswahl von Standorten, die weit entfernt von sensiblen oder geschützten Lebensräumen liegen.
  • Betriebsanpassungen: Anpassung des Betriebs, z. B. durch das zeitweilige Abschalten von Turbinen während der Hauptaktivitätszeiten von Vögeln und Fledermäusen.
  • Monitoring und Forschung: Langfristige Überwachung der Auswirkungen auf die lokale Flora und Fauna, um geeignete Schutzmaßnahmen zu evaluieren und anzupassen.

Der rechtliche Rahmen für den Artenschutz wird in Europa unter anderem durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie durch nationale Naturschutzgesetze bestimmt.

Anwendungsbereiche

Der Artenschutz im Windkraft-Kontext findet Anwendung in verschiedenen Bereichen:

  • Planung und Genehmigung: Vor der Errichtung von Windkraftanlagen müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu bewerten.
  • Betriebsführung: Anpassen des Turbinenbetriebs zur Minimierung von Auswirkungen auf die Tierwelt.
  • Monitoring: Regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der Auswirkungen auf die lokale Fauna und Flora, insbesondere bei geschützten Arten.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit des Artenschutzes und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Bekannte Beispiele

Ein Beispiel für den Artenschutz in der Windkraft ist das sogenannte "Fledermausabschaltprogramm," bei dem Windkraftanlagen in bestimmten Zeiten, insbesondere während der Dämmerung und bei bestimmten Wetterbedingungen, abgeschaltet werden, um das Risiko für Fledermäuse zu minimieren. In Deutschland gibt es zahlreiche Regionen, in denen durch Monitoring und entsprechende Abschaltpläne die Kollisionen von Fledermäusen und Vögeln mit Windkraftanlagen reduziert werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Auswahl von Standorten, die sich weit entfernt von den Brutgebieten gefährdeter Vogelarten befinden. In einigen europäischen Ländern werden Windparks nicht in der Nähe von Schutzgebieten, wie zum Beispiel Natura-2000-Gebieten, errichtet.

Behandlung und Risiken

Der Artenschutz birgt einige Herausforderungen im Windkraft-Kontext:

  • Konflikte bei der Standortwahl: Einige der besten Standorte für Windenergieanlagen befinden sich in windreichen Gebieten, die jedoch oft auch wichtige Lebensräume für geschützte Arten darstellen.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Strenge Schutzmaßnahmen können zu Verzögerungen bei der Genehmigung oder zu höheren Kosten führen, da alternative Standorte gesucht oder spezielle Technologien eingesetzt werden müssen.
  • Einhaltung und Überwachung: Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen während des gesamten Lebenszyklus der Windkraftanlage eingehalten werden.

Ähnliche Begriffe

  • Naturschutz: Allgemeiner Begriff für den Schutz und die Erhaltung von Natur und Umwelt, einschließlich der Landschaftspflege.
  • Biodiversitätsschutz: Schutz der biologischen Vielfalt, einschließlich aller Lebensräume und Arten.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Verfahren zur Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen eines Projekts, einschließlich der Auswirkungen auf geschützte Arten.

Zusammenfassung

Der Artenschutz im Kontext der Windkraft ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Schutz bedrohter Arten und ihrer Lebensräume erfolgt. Dies erfordert sorgfältige Planung, standortbezogene Maßnahmen, Monitoring und eine Zusammenarbeit zwischen Entwicklern, Umweltschutzorganisationen und Behörden, um die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu minimieren.

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