Jeder Küstenstaaten hat seit dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der UN von 1982 das Recht, ihre Hoheitsgewässer auf bis zu 12 sm (etwa 22 km) auszudehnen (12-sm-Zone). Diese Gewässerzone zwischen der Basislinie bis maximal 12 sm stellen die Küstengewässer dar.
12-sm-Zone
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