Es gibt je nach Landesbauordnung ein Mindestabstand, den eine Windkraftanlage zu bebauten Grundstücken einhalten muss. Es wird häufig 500m oder das zehnfache der Nabenhöhe als Mindestabstand gefordert.

Zwischen den Anlagen gilt das Rücksichtnahmegebot.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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